Geregelter Urlaubsanspruch für privates Hauspersonal  

In Deutschland ist der Urlaubsanspruch genau geregelt.  Doch wie sieht diese Urlaubsregelung genau aus? Auf wie viel Tage Urlaub habe ich als Nanny oder Hauswirtschafterin Anspruch, wenn ich nicht fünf sondern nur drei Tage arbeite? Ist das bei einem Minijob anders geregelt?

Starfamily gibt Ihnen Antwort!

Das Bundesurlaubsgesetz schreibt jedem Arbeitnehmer mindestens 24 Urlaubstage zu, geht dabei allerdings von einer Sechs-Tage-Woche aus. Weitaus verbreiteter ist die Fünf-Tage-Woche, wobei der gesetzliche Mindestanspruch dann mit 20 Tagen geringer ausfällt.

Doch wie berechnet man den Urlaub, wenn man nur z.B. drei Tage arbeitet?

Die folgende Formel rechnet  lediglich den Mindesturlaubsanspruch aus. Die meisten  Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeitern mehr Tage.

Urlaubsanspruch bei sechs Werktagen (Montag bis Samstag)

3 (individuelle Arbeitstage pro Woche) x 24 (Urlaubsanspruch in Werktagen)
6 (übliche Arbeitstage; Montag bis Samstag)
12 Urlaubstage

Urlaubsanspruch bei fünf Werktagen (Montag bis Freitag)

(individuelle Arbeitstage pro Woche) x 20 (Urlaubsanspruch in Werktagen)
(übliche Arbeitstage; Montag bis Samstag 
= 12 Urlaubstage

Und wenn das Arbeitsverhältnis nicht das ganze Jahr dauert?

Nun kommt es manchmal vor, dass das Arbeitsverhältnis während dem Jahr beginnt oder nur für wenige Monate besteht. Dann haben Sie für jeden vollen Monat, den Sie arbeiten, Anspruch auf 1/12 des Ihnen zustehenden Jahresurlaubes.

Bruchteile von Urlaubstagen können dann aufgerundet und als vollen Urlaubstag gezählt werden, wenn sie mindestens einen halben Tag ergeben.

Beispiel: Laut Arbeitsvertrag besteht Anspruch auf  einen Jahresurlaub von 30 Tagen. Die Tätigkeit beginnt am 01.04.2022  und dauert 3 Monate. Damit ergibt sich folgende Rechnung:

30:12 = 2,5 Tage Urlaub pro Beschäftigungsmonat
2,5 x 3 = 7,5 Tage Urlaub in 2018.
Hier wird auf 8 Tage aufgerundet.

Urlaubsanspruch bei einem Minijob oder einem Job auf 450€ Basis

Auch bei einem Minijob hat der Arbeitnehmer Anspruch auf entweder 24 Tage Urlaub bei einer Sechs-Tage-Woche oder 20 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche. Das trifft zu, wenn der Arbeitnehmer also seine ca. 12 Stunden in der Woche auf fünf oder sechs Arbeitstage verteilt.

Meistens werden Minijobs aber auf zwei oder drei Tage verteilt und so gilt die gleiche Rechnung, wie sie oben schon erwähnt wird.

Wie man einen Minijob anmelden kann, erfahren Sie ebenfalls in unserem Blog!

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