Krankmeldung im Privathaushalt

Eine Krankmeldung im Privathaushalt kann sich etwas anders gestalten als in einem Unternehmen. Wenn Sie als Haushaltshilfe, Nanny, Familienmanager*in oder private Pflegekraft krankheitsbedingt ausfallen, sollten Sie Ihren Arbeitgeber so bald wie möglich informieren. Es ist empfehlenswert, dies telefonisch oder persönlich zu tun und nicht nur per E-Mail oder Nachricht. Im besten Fall helfen Sie dem Arbeitgeber dabei, einen Ersatz zu finden oder kennen selbst jemanden, der für Sie einspringen kann. Sie können aber auch Ihre Nanny-Agentur zu Rate ziehen.

Wenn Sie länger als drei Tage krank sind, benötigen Sie in der Regel eine ärztliche Bescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen. Diese Bescheinigung wird als „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ oder „Krankschreibung“ bezeichnet. Ihr Arzt wird darin vermerken, wie lange Sie voraussichtlich krankgeschrieben sind und ab wann Sie wieder arbeitsfähig sein werden.

Wenn Sie als privater Arbeitgeber eine Haushaltshilfe, eine Nanny, Familienmanager*in oder Seniorenassistent*in beschäftigen, sollten Sie sich über die Krankheitsregelungen im Vorfeld informieren. Es empfiehlt sich, eine klare Vereinbarung zu treffen, wie die Benachrichtigung im Krankheitsfall erfolgen soll und welche Fristen einzuhalten sind. So können Missverständnisse und Probleme vermieden werden. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt im privaten Haushalt vom 1. Krankheitstag an über die Krankenkasse.