Nanny anstellen & Haushaltshilfen anmelden
Wenn Sie sich für die Kinderbetreuung durch eine Nanny entschieden haben oder eine Hauswirtschafterin zur Unterstützung anstellen wollen, müssen Sie sich damit beschäftigen, wie Sie Ihre/n Angestellte/n einstellen und anmelden. In diesem Beitrag beschreiben wir die Anstellung der Nanny oder der Haushaltshilfe in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Je nachdem, für wie viele Stunden Sie das Kindermädchen oder die Haushaltshilfe anmelden wollen, können Sie sich für einen Minijob, einen Midijob oder eine „normale“ Anstellung entscheiden.
Wenn Sie wissen wollen, wie Sie ein Kindermädchen oder allgemein Hauspersonal als Minijob anmelden, können wir Ihnen ebenfalls weiterhelfen!
Leitfaden in Kurzform:
- Beantragung einer Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit
- Beantragung einer Steuernummer für die Lohnsteuer beim Finanzamt (falls noch keine vorhanden)
- Arbeitsvertrag aufstellen (Erfahren Sie mehr über den Arbeitsvertrag der Nanny)
- Meldung zur Sozialversicherung
- Benötigte Arbeitspapiere: Sozialversicherungsausweis Angabe zur Krankenkasse
- Monatliche Meldungen an zuständige Krankenkasse und monatliche LSt-Erklärungen an das zuständige Finanzamt
- Bei zuständiger Berufsgenossenschaft anmelden (wegen Unfallversicherung)
- Sozialabgaben werden an die Krankenkasse des Versicherten überwiesen
Übrigens: Wenn Sie sich für eine Vermittlung durch Starfamily entscheiden, unterstützen wir Sie mit links zu Vertragsmustern und geben Ihnen wertvolle Tipps rund um die Beschäftigung einer ArbeitnehmerIn im Privathaushalt
Bei der erstmaligen Einstellung einer Nanny oder einer Haushaltshilfe ist Folgendes zu erledigen:
Anstellung eines Arbeitnehmers in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
Wenn Sie erstmalig einen Arbeitnehmer beschäftigen, benötigen Sie für die Anmeldung zur Sozialversicherung und die Beitragszahlung eine Betriebsnummer. Diese Betriebsnummer können Sie beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken beantragen:
Kontakt Betriebsnummern-Service:
Tel: 0800 4 5555 20
Fax: 0681 / 988429-1300 E-Mail: betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de
Online-Formular für die Antragstellung Erst nach ca. drei Arbeitstagen ist die neue Betriebsnummer bei den deutschen Sozialversicherungsträgern bekannt. Warten Sie daher ca. drei Tage ab, bis Sie die erste Meldung zur Sozialversicherung übermitteln.
Meldung zur Sozialversicherung
Mit der Meldung zur Sozialversicherung übermitteln Sie bestimmte Angaben zur beschäftigten Person und zur Beschäftigung an den zuständigen Sozialversicherungsträger.
Wenn es sich nach der versicherungsrechtlichen Beurteilung nicht um eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) handelt, müssen Sie den Angestellten bei der Einzugsstelle anmelden, die für die versicherungspflichtige Beschäftigung zuständigen ist.
Das ist in der Regel die gesetzliche Krankenkasse des Beschäftigten. Eine Mitgliedschaftsbescheinigung der Krankenkasse gilt als Nachweis. Wenn der Arbeitnehmer privat krankenversichert ist, melden Sie ihn bei der Krankenkasse, wo der Arbeitnehmer zuletzt gesetzlich versichert war.
War der Anzustellende bisher nicht gesetzlich krankenversichert, können Sie als Arbeitgeber die Krankenkasse selbst wählen, die dann für den Einzug zuständig ist.
Die Angaben zu ihrer zukünftigen Nanny oder Hauswirtschafterin sollten Sie aus deren amtlichen Dokumenten entnehmen, wie zum Beispiel die Sozialversicherungsnummer aus dem Sozialversicherungsausweis.
Hat der Beschäftigte noch keine Sozialversicherungsnummer, weil er beispielsweise noch nie beschäftigt war, sind weitere Angaben seiner Person nötig (Geburtsort, Geburtsname und Geburtsdatum).
Die Meldungen zur Sozialversicherung und die Beitragszahlungen müssen seit dem 1. Januar 2006 durch elektronische Datenübertragung übermittelt werden. Die Übertragung der Daten in Papierform oder auf Datenträgern ist damit in der Regel nicht mehr zulässig.
Eine Möglichkeit zur elektronischen Übertragung der Daten bietet die kostenlose Software „sv.net“. Sie beinhaltet die Meldung zur Sozialversicherung und ist ebenso für die Abwicklung der Beitragszahlungen geeignet. Das Programm findet sich z.B. auf der Seite www.itsg.de
Beitragszahlung
Ist der Beschäftigte bei der zuständigen Einzugsstelle angemeldet, sind Sie verpflichtet Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Nähere Informationen zur Höhe der Abgaben erteilt die zuständige Einzugsstelle.
Beitragsnachweis
Seit 2008 müssen Beitragsnachweise im laufenden Monat spätestens zwei Arbeitstage vor dem Zahlungstermin (Fälligkeit der Zahlung) abgegeben werden. Mit dem Beitragsnachweis teilen Sie die Summe der Abgaben mit, die Sie insgesamt für alle Arbeitnehmer an die betreffende Einzugsstelle für einen Monat zahlen müssen.
Auch die Beitragsnachweise müssen Sie seit dem 1. Januar 2006 durch elektronische Datenübertragung übermitteln. Die Übertragung der Daten in Papierform oder auf Datenträgern ist damit in der Regel nicht mehr zulässig.
Die kostenlose Software „sv.net“ enthält neben der Meldung zur Sozialversicherung auch den Beitragsnachweis und ist daher für die Übertragung der Daten an die Einzugsstellen geeignet.
Meldung zur Unfallversicherung
Zusätzlich müssen Sie Ihre Arbeitnehmer beim zuständigen Unfallversicherungsträger angemeldet werden. Für alle Beschäftigungen im Haushalt sind die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand zuständig.
Der zuständige Unfallversicherungsträger ist auf der Homepage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu finden. www.dguv.de. Telefonisch können Sie sich unter der Nummer: 0800-6050404 informieren.
Umlageversicherung bei Krankheit und Schwangerschaft
Als Arbeitgeber mit unter 10 Angestellten müssen Sie Ihr Hauspersonal über die U1 und U2 umlageversichern. Hiermit sind Sie geschützt für Kosten im Krankheitsfall oder im Fall von Schwangerschaft des/der Angestellten. Die Krankenkasse des Arbeitnehmers zahlt dann den Lohn in o.g. Fällen zu 60%, 70% oder 80% fort ( je nachdem, welche Versicherungshöhe Sie wählen) und die Kosten bleiben nicht zu 100% bei Ihnen. Die Versicherung kostet monatlich wenige Euro.
Das Einstellen einer Nanny und die Anmeldung einer Haushaltshilfe ist kein leichtes Unterfangen. Wenn Sie sich selbst nicht die Mühe machen wollen, fragen Sie Ihren Steuerberater, der übernimmt in der Regel die Anmeldung und die Lohnabrechnungen sowie die Lohnsteuerbelange.
Die Informationen sind verschiedenen Quellen entnommen, Starfamily haftet nicht für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit